Das Pickleball-Angebot beim WSV Aschaffenburg ist organisatorisch der Tennisabteilung zugeordnet. Wer Pickleball beim WSV spielen möchte, wird daher Mitglied der Tennisabteilung. Somit kann grundsätzlich auch die Tennisanlage sowie das Tennisangebot genutzt werden. Sobald zusätzlich aktiv Tennis gespielt wird, gilt entsprechend die Regelung zum Arbeitsdienst der Tennisabteilung (siehe unten). Mitglieder, die ausschließlich Pickleball spielen, sind von dieser Arbeitsdienstpflicht befreit.
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Aufnahme |
Tennisabteilung |
Hauptverein | |
| Kind / Jugendlicher: | 0,– € | 35,– € | 35,– € |
| Erwachsene Einzelperson: | 0,– € | 75,– € | 75,– € |
| Familie / Lebenspartnerschaft: | 0,– € | 115,– € | 115,– € |
| Passive Einzelperson | 0,– € | 35,– € | 75,– € |
Schüler*innen, Studierende, Auszubildende sowie Bundesfreiwilligendienstleistende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr zahlen bei entsprechendem jährlichem Nachweis lediglich die Mitgliedsbeiträge für Kinder/Jugendliche.
Die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung setzt gleichzeitig die Mitgliedschaft im Hauptverein voraus.
Die Beteiligung an den Abteilungen Ski, Eishockey und Eisstockschießen ist mit dem Hauptvereins-Beitrag inbegriffen. Außerdem kannst du als Vereinsmitglieder weitere Sportaktivitäten (Skigymnastik) kostenlos mitnutzen. Bitte beachte: Trainingsgebühren, andere Abgaben und Arbeitsdienst können abteilungsbezogen zusätzlich anfallen.
Jedes Mitglied der Tennisabteilung hat ab 18 Jahren die Vereinsarbeit jährlich mit einem Arbeitsdienst von mindestens fünf Stunden zu unterstützen, sonst werden für jede nicht geleistete Stunde 15,– € am Saisonende berechnet. Passive und über 65-jährige Mitglieder sowie Mitglieder der Unterabteilung Pickleball sind von dieser Regelung befreit.
Sonderregelung (nach Beschluss auf der Abteilungsversammlung am 28. September 2025):
In dem Jahr, wo der WSV die Tennis-Stadtmeisterschaft ausrichtet (voraussichtlich 2027) erhöht sich - aufgrund des erheblichen Mehraufwandes - der zu leistende Arbeitsdienst einmalig auf acht Stunden. Dafür wird zum Ausgleich die Stundenanzahl im Folgejahr (voraussichtlich 2028) einmalig auf drei Stunden reduziert. Danach (voraussichtlich 2029) gilt dann wieder die übliche Regelung von fünf Stunden.